Einräumung der Nutzungsrechte

Der Vertrag zwischen Designer und Auftraggeber besteht aus zwei Teilen: dem Werk- und dem Lizenzvertrag. Der Werkvertrag verpflichtet den Designer, das vom Auftraggeber bestellte Werk herzustellen, der Lizenzvertrag regelt die Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Ohne diese Nutzungsrechte kann der Auftraggeber das Werk nicht nutzen.

Die Nutzungsrechte werden in einem vorab festgelegten Umfang eingeräumt. Die Ermittlung des Nutzungsumfangs ergibt sich aus folgenden Faktoren:Nutzungsart (einfach oder ausschließlich)

  • Nutzungsgebiet (regional, national, europaweit, weltweit)
  • Nutzungsdauer (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre, unbegrenzt
  • Nutzungsintensität (gering, mittel, groß, umfangreich)